Unser Büro
Erreichbarkeit
Sollten wir einmal nicht direkt erreichbar sein,
können Sie uns per Email eine Nachricht
zukommen lassen, uns ein Fax senden oder aber
auf den Anrufbeantworter sprechen.
Kontakt
Tel +49 (0)9131 976477
Kuttlerstr. 2
91054 Erlangen
eMail: kanzlei@kluewer.eu
Gebühren
Grundlagen
Die
Berechnung
der
bei
uns
anfallenden
Rechtsanwaltsgebühren
richten
sich
grundsätzlich
nach
dem
Gegenstandswert,
der
wiederum
aus
dem
Gegenstand
der
Beratung/Tätigkeit
folgt.
Die
gesetzlichen
Gebühren
ergeben
sich
aus
dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG)
und
dem
Vergütungsverzeichnis
(VV).
Zum
Teil
kann
der
Gegenstandswert
zu
Beginn
des
Mandatsverhältnisses
nur
geschätzt
werden
und
ergibt
sich
unter
Umständen
erst
im
Laufe
des
Mandats
ggf.
auch
erst
durch
ein
Bestimmung seitens des Gerichts.
Kurz
formuliert
sind
die
Gebühren
höher
umso
wertvoller
der
Gegenstand
ist,
um
den
Sie
streiten.
Zum
Teil
sind
mehrfache
monatliche
Werte
entscheidend
und
zum
Teil
Pauschalbeträge
die
im
Vergütungsgesetz
enthalten
sind.
Die
Gebühren
unterscheiden
sich
außergerichtlich
und
gerichtlich
und
werden
zum
Teil
auch
angerechnet.
Die
Gebühren
steigen
nicht
prozentual
mit
der
Forderung,
sondern
lassen
sich
aus
eine
Tabelle
entnehmen.
Die
Thematik
ist
zu
komplex
und
von
Rechtsgebiet
zu
Rechtsgebiet
zu
verschieden,
um
sie
hier
darzustellen.
Wir
werden
dies
jedoch
für
Ihren
speziellen
Fall
im persönlichen Gespräch erörtern.
Erstberatung
Die
Kosten
einer
(Erst-)Beratung
sind
niedriger
und
der
Höhe
nach
gedeckelt.
In
Abhängigkeit
Ihrer
Sache
und
ggf.
auch
dem
Umfang
der
Beratung
betragen
die
Kosten
einer
Erstberatung
zwischen
50,00
€
und
190,00
€
zzgl.
Umsatzsteuer
.
Die
Kosten
können
grundsätzlich
auf
ein
späteres
Tätigwerden angerechnet werden.
Gebührenfinanzierung
Sollten
Sie
eine
Rechtschutzversicherung
haben,
kann
es
sein,
dass
diese
die
Kosten
unseres
Tätigwerden
übernimmt.
Ob
dies
der
Fall
ist,
ist
abhängig
von
Ihrem
Versicherungsvertrag,
dem
Zeitpunkt
des
Abschlusses,
der
vom
Versicherungsvertrag
umfassten
Rechtsgebiete
und
des
hierbei
abgedeckten
Tätigkeitsfeldes,
was
zum
Teil
eingeschränkt
ist
(Beratung,
außergerichtliches
Tätigwerden,
gerichtliches Tätigwerden).
Wir
helfen
Ihnen
gerne
bei
der
Klärung
dessen
und
bei
der
notwendigen
Deckungsanfrage.
Zum
Teil
haben
Sie
auch
eine
Selbstbehalt,
den
wir
Ihnen
direkt
gegenüber abrechnen.
Zum
Teil
können
die
Gebühren
auch
von
der
Gegenseite
eingefordert
werden,
was
jedoch
auch
wieder
abhängig
vom
Rechtgebiet und vom jeweiligen Fall ist.
Es
kommt
auch
eine
Hilfe
seitens
der
Staatskasse
in
Betracht,
die
sich
außergerichtlich
Beratungshilfe
und
gerichtlich
Prozess-
bzw.
Verfahrenskostenhilfe
nennt.
Für
die
Beratungshilfe
sollten
Sie
sich
vorher
vom
Gericht
einen
sogenannten
Beratungshilfeschein
holen.
Ob
wir
Ihren
Fall
über
die
Beratungshilfe
bearbeiten
können, müssen Sie vorher mit abstimmen.
Ein
Formular
für
die
Prozess-
bzw.
Verfahrenskostenhilfe,
welche
ausschließlich
für
gerichtliche
Verfahren
in
Frage
kommt,
finden
Sie
auf
unserer
Formularseite
.