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Unser Sekretariat ist durch eine Rechtsanwaltfachangestellte und eine Auszubildende besetzt. Unsere Rechtsanwaltsfachangestellte spricht ebenso fließend rumänisch.
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Familienrecht

Ehe, Partnerschaft und

Verwandtschaft

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Das Familienrecht umfasst die Regelungen zur Ehe und zu Verwandten.

Typische Problemfelder des Familienrechts sind

Ehescheidung (Voraussetzungen, Trennungsjahr, Härtefallscheidung)

Auflösung

von

Lebenspartnerschaften

(sogenannte

gleichgeschlechtliche

Ehe)

Eheverträge

(Abschluss

vor,

während

oder

am

Ende

der

Ehe;

Überprüfung

der Wirksamkeit, Nichtigkeit und Anpassung an veränderte Verhältnisse)

Ehegattenunterhalt (während der Ehe, in der Trennungszeit, nach der

Ehescheidung)

Unterhalt für betreuende Elternteile

Kindesunterhalt

(Minderjährigen-

und

Volljährigenunterhalt,

Düsseldorfertabelle, Berücksichtigung von Ausbildungsvergütung)

Elternunterhalt (insbesondere bei Besuch eines Alters- bzw. Pflegeheims

mit Kosten, die von den Alterseinkünften nicht gedeckt werden)

Güterrecht

bzw.

Zugewinnausgleich

als

Regelung

der

Vermögensauseinandersetzung im Fall der Ehescheidung oder des Todes

Versorgungsausgleich

als

Regelungsbereich

des

Rentenausgleich

aus

Ansprüchen der gesetzlichen, privaten und betrieblichen Altersversorgung

am Ende der Ehe

Aufteilung

von

Hausrat

und

Herausgabe

persönlicher

Gegenstände

am

Ende

der Ehe und in der Trennungszeit

Schutz

vor

Gewalt

in

der

Ehe

aber

auch

in

nichtehelichen

Lebensgemeinschaften

Einen

ausführlichen

Überblick

über

die

einzelnen

Themenbereiche

von

Ehescheidungen

und

sonstigen

familienrechtlichen

und

verbundenen

Fragen

hat

der

Berufsverband

der

Rechtsjournalisten

e.V.

zusammengestellt.

Sie

können dies unter

https://www.scheidung.org

abrufen.

Sowohl

Frau

Rechtsanwältin

Klüwer,

wie

auch

Herr

Rechtsanwalt

Klüwer

verfügen über umfassende Erfahrung im Familienrecht.

Soweit es die Fallkonstellation erlaubt, versuche wir einvernehmliche Lösungen

zu

erarbeiten,

um

sowohl

die

emotionale,

wie

auch

die

wirtschaftliche

Belastung für die Mandanten niedrig zu halten.

Herr

Rechtsanwalt

Klüwer

verfügt

zudem

bereits

seit

2003

über

den

fachspezifischen

Fachanwalttitel,

der

sowohl

eine

gesonderte

Fortbildung

und

Prüfung,

wie

auch

besondere

praktische

Erfahrungen

für

die

Verleihung

verlangt.

Ferner hat er eine Ausbildung zum Mediator absolviert und wurde mehrfach als

sogenannter Verfahrensbeistand als Anwalt des Kindes bzw. Jugendlichen durch

das Amtsgericht (Familiengericht) Hersbruck bestimmt.

Frau

Rechtsanwältin

Klüwer

hat

den

theoretischen

Teil

der

Ausbildung

für

den

Fachanwalttitel

im

Familienrecht

erworben

und

auch

schon

die

notwendige

Anzahl der Fälle bearbeitet.

Sie

wurde

ferner

mehrfach

als

sogenannte

Verfahrensbeiständin

und

damit

als

Anwältin des Kindes bzw. Jugendlichen durch das Familiengericht bestimmt.

Eine Beratung bei uns vermag insbesondere in den Sprachen Deutsch und

Rumänisch aber auch in Englisch, Französisch und Italienisch zu erfolgen

Kontakt  Tel +49 (0)9131 976477  Kuttlerstr. 2 91054 Erlangen  eMail: kanzlei@kluewer.eu

Familienrecht

Ehe, Partnerschaft und

Verwandtschaft

Alle Rechtsfragen, die sich aus Verwandtschaft, Ehe, Lebenspartnerschaft und Abstammtung ergeben.

Das

Familienrecht

umfasst

die

Regelungen

zur

Ehe

und zu Verwandten.

Typische Problemfelder des Familienrechts sind

Ehescheidung

(Voraussetzungen,

Trennungsjahr, Härtefallscheidung)

Auflösung

von

Lebenspartnerschaften

(sogenannte gleichgeschlechtliche Ehe)

Eheverträge

(Abschluss

vor,

während

oder

am

Ende

der

Ehe;

Überprüfung

der

Wirksamkeit,

Nichtigkeit

und

Anpassung

an

veränderte

Verhältnisse)

Ehegattenunterhalt

(während

der

Ehe,

in

der

Trennungszeit, nach der

Ehescheidung)

Unterhalt für betreuende Elternteile

Kindesunterhalt

(Minderjährigen-

und

Volljährigenunterhalt,

Düsseldorfertabelle,

Berücksichtigung von Ausbildungsvergütung)

Elternunterhalt

(insbesondere

bei

Besuch

eines

Alters- bzw. Pflegeheims

mit

Kosten,

die

von

den

Alterseinkünften

nicht

gedeckt werden)

Güterrecht

bzw.

Zugewinnausgleich

als

Regelung

der

Vermögensauseinandersetzung

im Fall der Ehescheidung oder des Todes

Versorgungsausgleich

als

Regelungsbereich

des

Rentenausgleich

aus

Ansprüchen

der

gesetzlichen,

privaten

und

betrieblichen

Altersversorgung

am Ende der Ehe

Aufteilung

von

Hausrat

und

Herausgabe

persönlicher

Gegenstände

am

Ende

der

Ehe

und in der Trennungszeit

Schutz

vor

Gewalt

in

der

Ehe

aber

auch

in

nichtehelichen Lebensgemeinschaften

Einen

ausführlichen

Überblick

über

die

einzelnen

Themenbereiche

von

Ehescheidungen

und

sonstigen

familienrechtlichen

und

verbundenen

Fragen

hat

der

Berufsverband

der

Rechtsjournalisten

e.V.

zusammengestellt.

Sie

können

dies

unter

https://www.scheidung.org

abrufen.

Sowohl

Frau

Rechtsanwältin

Klüwer,

wie

auch

Herr

Rechtsanwalt

Klüwer

verfügen

über

umfassende

Erfahrung im Familienrecht.

Soweit

es

die

Fallkonstellation

erlaubt,

versuche

wir

einvernehmliche Lösungen

zu

erarbeiten,

um

sowohl

die

emotionale,

wie

auch

die

wirtschaftliche

Belastung

für

die

Mandanten

niedrig zu halten.

Herr

Rechtsanwalt

Klüwer

verfügt

zudem

bereits

seit

2003

über

den

fachspezifischen

Fachanwalttitel,

der

sowohl

eine

gesonderte

Fortbildung

und

Prüfung,

wie

auch

besondere

praktische Erfahrungen für die Verleihung verlangt.

Ferner

hat

er

eine

Ausbildung

zum

Mediator

absolviert und wurde mehrfach als

sogenannter

Verfahrensbeistand

als

Anwalt

des

Kindes bzw. Jugendlichen durch

das

Amtsgericht

(Familiengericht)

Hersbruck

bestimmt.

Frau

Rechtsanwältin

Klüwer

hat

den

theoretischen

Teil

der

Ausbildung

für

den

Fachanwalttitel

im

Familienrecht

erworben

und

auch

schon

die

notwendige Anzahl der Fälle bearbeitet.

Sie

wurde

ferner

mehrfach

als

sogenannte

Verfahrensbeiständin

und

damit

als

Anwältin

des

Kindes

bzw.

Jugendlichen

durch

das

Familiengericht bestimmt.

Eine

Beratung

bei

uns

vermag

insbesondere

in

den

Sprachen Deutsch und

Rumänisch

aber

auch

in

Englisch,

Französisch

und

Italienisch zu erfolgen

Kontakt Tel +49 (0)9131 976477 Kuttlerstr. 2 91054 Erlangen eMail: kanzlei@kluewer.eu
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Kanzlei Klüwer